Whistleblowing – Meldungen im Sinne von GVD 24/2023
Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Insbesondere dienen die neuen Gesetzesvorschriften dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen, um Verstöße gegen das EU-Recht wie z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, Verletzungen des Organisationsmodells 231/01 usw. zu melden, von denen Sie Kenntnis haben.
Sie können entscheiden, ob Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen oder anonym melden wollen.
In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung Ihrer Identität und Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Innerhalb der darauffolgenden drei Monate erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung des von der Gesellschaft beauftragten Verantwortlichen des internen Meldekanals.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz Hinweisgeber, die im guten Glauben eine Meldung abgeben, vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen schützt.
Die Meldungen können wie folgt getätigt werden:
- Per E-Mail an: odv@enerpass.it
- Falls sie anonym bleiben wollen: Brief an die Adresse der Enerpass, Breitebnerstraße, 2/B 39010 St. Martin in Pass.
oder an die Verantwortliche des internen Meldekanals und Überwachungsorgan 231: RA Karin Ambach, Kolpingstr. 2, 39100 Bozen